Corona Update 06.08.2020

von

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Schul- und Sportamt

Fachbereich Sport -Sport FL

 

Hygiene- und Verhaltensregeln für die öffentlichen Sportanlagen des Schul- und Sportamtes Friedrichshain-Kreuzberg im Außen – und Innenbereich ab dem 01.8.2020 Gemäß der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 21.07.2020 treten ab sofort weitere Lockerungsmaßnahmen für die öffentlichen Sportanlagen im Verantwortungsbereich des Schulund Sportamtes Friedrichshain-Kreuzberg unter Beachtung bestimmter Verhaltensund Hygienevorschriften in Kraft. Diese Hygiene- und Verhaltensregelungen des Schul- und Sportamtes sind zwingend einzuhalten. Es wird regelmäßig auf der Grundlage künftiger Allgemeinverfügungen in Berlin aktualisiert. Für die Einhaltung der Vorgaben der SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO und dieses Hygienekonzeptes während der Nutzung sind grundsätzlich die nutzenden Sportorganisationen selbst verantwortlich. Wir weisen hiermit darauf hin, dass bei Nutzung der Sportanlagen, auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht!

 

Folgende Regeln treten mit Wirkung zum 01.08.2020 in Kraft:

 

1. Die entsprechenden Auflagen aus der Verordnung vom 21.07.2020 des Senats von Berlin werden in der aktuell geltenden Fassung von allen Nutzer*innen mit Betreten der Sportstätte anerkannt.

 

2. Alle Nutzer*innen der Sportstätte haben die Vorgaben, der unter Punkt 1 genannten Allgemeinverfügung, sowie die entsprechenden Auflagen dieses Hygiene- und Verhaltenskonzeptes, umzusetzen. Die Kontrolle zur Einhaltung dieser Vorgaben und Auflagen obliegt dem Verantwortlichen (z.B. Trainer*in, Übungsleiter*in, usw.) der jeweiligen Sportgruppe. Die verantwortlichen Sportorganisationen sind verpflichtet, vor Beginn der Sporteinheit auf die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes nach SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO in der aktuell geltenden Fassung hinzuweisen und für dessen Umsetzung Sorge zu tragen.

 

3. Für die Verteilung der Nutzungszeiten gelten die bisherigen Vergabeentscheidungen mit einem abweichenden Endtermin von min. 10 Minuten, so dass sich zwei Trainingsgruppen nicht in der zugewiesenen Sportanlage begegnen.

 

4. Das Schul- und Sportamt Friedrichshain-Kreuzberg übt das Hausrecht aus. Die Verhaltens- und Hygieneregeln umfassen für alle Innen- und Außensportanlagen insbesondere folgende Auflagen:

 

 Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen grundsätzlich immer zu tragen. Dies gilt nicht für die Sportausübung. Die Mund-NasenBedeckung ist bereits vor Betreten des Gebäudes aufzusetzen und solange zu tragen, bis das Gebäude wieder verlassen ist oder bis zum Beginn der Sportausübung. Dies gilt auch für Zuschauer*innen.

 Bei Versammlungen ist ein Mund-Nasen-Bedeckungen die Gesamtzeit in geschlossen Räumen zu tragen.

 Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter bei Kontakten zu anderen Menschen, möglichst auch im Rahmen des Sportbetriebs, dauerhaft einzuhalten. Diese Abstandsregel ist in Umkleiden-/Dusch- und Sanitärbereichen sowie in Trainer-/Vereins- oder sonstigen Nebenräumen zwingend einzuhalten. Körperkontakte sind strikt zu vermeiden, auf Gepflogenheiten des sozialen Miteinanders wie Händeschütteln, Umarmungen, Abklatschen o.ä. ist zu verzichten.

 Für geschlossene Räume und den Sportbetrieb im Freien nach § 5 Absatz 7 Satz 1 Buchstabe b) bis g) der SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO besteht eine Anwesenheitsdokumentationspflicht. Das gilt auch für die Räumlichkeiten in einem Sportfunktionsgebäude (Umkleiden, Sanitärräume, etc.). Die für die jeweiligen Nutzergruppen verantwortlichen Übungsleiter*innen haben Anwesenheitslisten zu führen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer und die Anwesenheitszeit. Die nutzende Sportorganisation hat sicherzustellen, dass auch die Vergabestelle jederzeit weiß, bei wem die Anwesenheitsliste einer Sporteinheit hinterlegt ist, um ggf. eine schnelle Information durch die Gesundheitsämter über einen Infektionsfall zu gewährleisten. Die Listen sind mindestens 4 Wochen aufzubewahren.

 Trainingsbetrieb kann für Mannschafts- und Gruppensport wieder in festen Trainingsgruppen von höchstens 30 Personen einschließlich des Funktionsteams stattfinden -> die Mitteilungen, Hygienekonzepte und Vorgaben der Verbände sind zu beachten und zwingend einzuhalten!

 Für den Kampfsport sind feste Trainingsgruppen von höchstens 4 Personen zuzüglich des Funktionsteams erlaubt, wobei die Zahl der insgesamt zulässigen Personen sich nach der max. zulässigen Teilnehmer*innenanzahl der gedeckten Sportanlagen richtet.

 Die Anzahl der zugelassenen Nutzer*innen in den Sporthallen steht in Abhängigkeit zur Größe der Sporthalle. Aktueller Richtwert ist: Eine Sporthalle mit den Maßen von 15 x 27 m kann maximal von 30 Personen genutzt werden.

 Zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zu den Sportstätten durch die nutzenden Sportorganisationen.

 Umkleiden stehen aufgrund der notwendigen Mindestabstände und Raumfläche nur im eingeschränkten Maße zur Verfügung. Für die gleichzeitig nutzende Personenzahl ist der Abstand von 1,5 m maßgeblich. Sofern die Umkleidebänke nicht einen Abstand von 2 m voneinander haben, ist die andere Bank zu sperren. Die Begrenzung der Personenzahl ist am Eingang der Umkleiden inkl. Duschräume ausgewiesen und muss zwingend eingehalten werden. Bei fehlender Lüftungs- oder Abstandsmöglichkeit bleiben die Umkleiden gesperrt. Soweit möglich, ist die Sportanlage bereits in Sportkleidung zu betreten und zu verlassen.

 Es sind möglichst kontaktlose Trainingsformen durchzuführen.

 Zwischen den Sportgruppen wird eine Wechselzeit von mind. 10 min. vorgesehen, so dass sich zwei Trainingsgruppen nicht im Sportraum begegnen und die Gesamtanzahl der gleichzeitig anwesenden Personen im Gebäude minimiert wird.

 Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.

 Die Übungsleiter*innen oder Hygienebeauftragten sind verpflichtet, vor Beginn der Sporteinheit auf die Einhaltung der Hygieneregeln hinzuweisen, insbesondere auch bei Nutzung der Toiletten, Umkleiden und Duschen. Sie haben vor Beginn der Sporteinheit außerdem die geltenden Beschränkungen für die Sportausübung selbst (beschränkte Personenzahl, usw.) gegenüber den Sportler*innen zu erläutern. Sie müssen das Tragen einer Mund-NasenBedeckung vor und nach der Sportausübung zu kontrollieren. Die Sporthallen, Umkleiden und WC-Anlagen müssen regelmäßig gelüftet werden. Sofern die Möglichkeit einer Stoß- oder Querlüftung besteht, ist diese nach jeder Nutzungseinheit (spätestens nach 2 Stunden) für die Dauer von 10 Minuten vorzunehmen. Soweit keine Lüftungsmöglichkeit besteht, ist der Sportbetrieb in gedeckten Sportanlagen weiterhin untersagt.

 Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten. 5. Für den sportartenbezogenen Wettkampf- und Spielbetrieb gelten ab dem 21.08.2020 zusätzlich folgende Regelungen:

 Ein Wettkampf- und Spielbetrieb ist zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet. Das Nutzungs- und Hygienekonzept des Landesfachverbandes ist bei Antragstellung der Wettkampfveranstaltung, mind. 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem Schul- und Sportamt Friedrichshain-Kreuzberg vorzulegen.

 Zuschauende sind unter Einhaltung der in § 6 der SARS-Cov-2- Infektionsschutzverordnung festgeschriebenen Personenobergrenzen für zeitgleich Anwesende bei einer Veranstaltung ab dem 21. August 2020 zulässig, wobei die für den Spielbetrieb erforderlichen Personen bei der Berechnung der Personenobergrenze berücksichtigt werden müssen.

 Fan-Gesänge und Sprechchöre sind zu unterlassen.

 Eine Steuerung des Zutritts zur Wettkampf- und Spielstätte sollte unter Vermeidung von Warteschlangen und Gruppenbildungen durch den ausrichtenden Heimverein erfolgen.

 Der Heimverein ist grundsätzlich für die Durchführung des Wettkampfes bzw. Punktspieles unter Einhaltung dieses Verhaltens- und Hygienekonzeptes sowie der jeweiligen Verordnungen und Auflagen des Landes Berlin verantwortlich. Eine Missachtung dieser Verpflichtungen auch durch die Gastmannschaften geht zu Lasten des Heimvereins.

 Eine Durchmischung von Sportler*innen und Zuschauer*innen ist zu vermeiden.

 Sportler*innen und Trainer*innen sollten bereits möglichst umgezogen anreisen, um die Aufenthaltszeit in den Umkleidekabinen zu verringern.

 Nach dem Abschluss des Wettkampf- bzw. Spielbetriebes ist die Sportanlage zügig zu verlassen.

 Betreuer*innen, Trainer*innen, Offiziellen, Sportler*innen, etc. haben eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass sie ausreichend Getränke dabei haben. Das Austauschen von Getränken/Speisen untereinander ist zu unterlassen. Das Schul- und Sportamt Friedrichshain-Kreuzberg bzw. deren Bevollmächtigten sind berechtigt, unangemeldet durch Stichproben die Einhaltung der Regeln zu prüfen. Bei Verstößen erfolgt in minder schweren Fällen eine Ermahnung, in schweren Fällen, bzw. in Wiederholungsfällen ein Entzug der Nutzungszeit und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

 

Schul- und Sportamt

Im Auftrag Schulte

 

Hier nochmal ein Auszug aus der mail vom 30.07.

 

Aktuelle Situation in Kürze:

 

  • Der Wettkampfspielbetrieb im BFV-Bereich ist ab dem 21.08.2020 wieder erlaubt. Hygienerahmenkonzepte sind immer mitzuführen und auf Verlangen der Sportamtsmitarbeiter*innen oder der Ordnungsämter  vorzulegen.
  • Die Abstandsregelung von mind. 1,5m zur nächsten Person bleibt bestehen.
  • Es besteht die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.
  • Sport darf nur kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erfolgen. Soweit es für die reine Sportausübung zwingend erforderlich ist, darf das Training in festen Gruppen von höchstens 30 Personen einschließlich des Funktionsteams stattfinden. Nur eine Trainingsgruppe ist auf dem Spielfeld zugelassen.
  • Mund- und Nasen-Bedeckung muss in Gebäuden getragen werden, somit auch beim Betreten des Sportfunktionsgebäudes.
  • Die Steuerung des Zutritts des Sportfunktionsgebäudes ist durch Verantwortliche des  Vereins zu regeln, Kontakt muss  vermieden werden und Warteschlangen sind zu vermeiden.
  • Das Betreten und Verlassen der Sportanlage muss über getrennte Ein- und Ausgänge erfolgen, soweit vorhanden. Sollte es nur einen gemeinsamen Ein- und Ausgang geben, ist jeglicher Kontakt zu vermeiden.
  • Zuschauer*innen sind erst ab dem 21.08.2020 erlaubt. Die Entwicklung der Fallzahlen ist abzuwarten.
  • Umkleidebereiche und Duschen können teilweise geöffnet werden, solange sie die entsprechenden Auflagen erfüllen (ausreichende Lüftungsmöglichkeit, häufig genutzte Oberflächen wie Lichtschalter und Türklinken sind regelmäßig durch die Trainer*innen beim Verlassen der Kabinen zu desinfizieren, Abstandregelungen und Zulässigkeit der Anzahl der Nutzer*innen sind durch den Fachbereich Sport festzulegen)
  • Für eine maximale Lüftung der Umkleidebereiche ist zu sorgen. Soweit keine Lüftungsmöglichkeit besteht, bleibt der Umkleidebereich geschlossen.
  • Feste Ansprechpartner*innen sind zu benennen, die für das Einhalten der Regeln verantwortlich sind. Auch nur diese festen Ansprechpartner*innen sollten mit den Sportplatzpersonal eventuelle Angelegenheiten klären. Die Verantwortlichen sind verpflichtet vor Beginn der Sporteinheit auf Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes hinzuweisen und für dessen Umsetzung zu sorgen.
  • Hände gründlich waschen und nicht krank zum Training oder zum Spiel erscheinen!
  • Die Öffnung der Mehrzweckräume wird gegenwärtig noch vom Berliner Senat geprüft.

Dann gutes Gelingen bei der Umsetzung und viel Freude an den neuen Lockerungen J Ich hoffe nicht, dass ich nächste Woche wieder eine neue Rundmail verfassen muss ….

Liebste Grüße vom gesamten Sportteam

 

Michaela Schulte

-Sport FL-

 

 

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